Neue Verordnung ab 25.1.2021

Neue Verordnung: Mehr Abstand, mehr Tests und FFP2-Masken

Die mit 25.1. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:

  • SpitzensportlerInnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle 7 Tage getestet werden
  • Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens 2m Abstand gehalten werden
  • Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle 7 Tage getestet werden

Die ab 25.11. gültige Verordnung finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_27/BGBLA_2021_II_27.html

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