ÖRV: Wettfahrten

Allgemeine Bestimmungen zu den Wettfahrten des ÖRV

Die Rennen werden nach den Ruderwettfahrtbestimmungen (RWB) des ÖRV, die dem CdC der FISA entsprechen, durchgeführt. Die Meldungen sind ausschließlich auf den FISA-Formularen vorzunehmen, die Formblätter müssen vollständig ausgefüllt sein.

Übersicht:

  • SchülerInnen und JuniorInnen
  • Masters
  • Leichtgewichte
  • Mindestgewichte der Steuerleute
  • Bootsmaterial
  • Ordnungsstrafen
  • Haftung

Siehe auch:

SchülerInnen und JuniorInnen:

Jugendruderer/innen müssen schwimmkundig und versichert sein. Alle österreichischen Junioren/innen (Schüler/innen), die an den Start gehen, sind nur mit einer gültigen Juniorenlizenz startberechtigt.

Die Juniorenlizenzen der gemeldeten Ruderer (Ruderinnen) müssen bis spätestens zum Zeitpunkt des Meldeschlusses der betreffenden Veranstaltung dem Sekretariat des ÖRV vorliegen. Diese Regelung gilt für den jeweils ersten Start eines Ruderers (einer Ruderin) im laufenden Kalenderjahr. Sollte die Lizenz eines Ruderers (einer Ruderin) zum Zeitpunkt des Meldeschlusses nicht registriert sein, so verliert dieser seine (diese ihre) Startberechtigung. Die Meldung ist ungültig! Mögliche, daraus entstehende Konsequenzen, sind vom betroffenen Verein zu tragen.

Der Zeitabstand zwischen Rennen von Schülern/innen und Junioren/innen B muss mindestens eine Stunde betragen. Jugendruderer der Klassen Schüler und Junioren/innen B dürfen pro Tag an drei Läufen teilnehmen, wenn
a) die Streckenlänge 500 Meter pro Lauf nicht übersteigt, oder
b) darunter mindestens ein Vorlauf ist und mindestens einmal der Zeitabstand von zwei Stunden eingehalten wird.

Renngemeinschaften sind nur in der Kategorie J-A zugelassen.

Startberechtigung in höheren Kategorien :

  • Schüler sind in Junioren-B-Rennen und Junioren-Anfänger-Rennen startberechtigt, weiters in Skull-Rennen für Junioren, wenn bei der betreffenden RW nicht getrennt nach Junioren-A und Junioren-B ausgeschrieben ist.
  • Junioren-B sind in Junioren-A-Rennen startberechtigt. Junioren-B dürfen an Männer/Frauen-Rennen nur mit Bewilligung eines Arztes teilnehmen. Diese muss im Juniorenpass eingetragen sein.
  • Junioren-A sind in Männern/Frauen-Rennen startberechtigt.
  • Als Steuerleute in Männer/Frauen-Rennen sind Jugendliche ab 12 Jahren startberechtigt.

Masters – Männer und Frauen (MM/MW):

Ist bei Masters-Rennen verschiedener Altersgruppen die Zahl der gemeldeten Boote kleiner als Startplätze vorhanden sind, werden die Rennen zusammengelegt und getrennt oder mit Handicaps It. Ausschreibung gewertet. Ist nur ein Boot zu einem Rennen gemeldet, entfällt das Rennen. Die Absicht, in einer jüngeren Altersgruppe zu starten, ist in der Meldung bekanntzugeben.

Jeder Ruderer ist persönlich für seine Gesundheit und Fitness verantwortlich. Jeder Masters-Ruderer muss seine Altersangabe mit einem offiziellen Dokument belegen können. Für Mixed-Rennen gilt die gleiche Altersregelung, wobei 50% männliche und 50% weibliche Ruderer eine Mannschaft bilden.

Abwage der Leichtgewichte:

Die Abwage der Leichtgewichte erfolgt nicht mehr als zwei und nicht weniger als eine Stunde vor dem ersten Lauf ihres ersten Rennens pro Wettkampftag.

Mindestgewicht der Steuerleute:

Männer, Junioren, Masters-Männer: 55 kg
Frauen, Juniorinnen, Masters-Frauen und Mixed: 50kg

Um dieses Gewicht zu erreichen, darf der Steuermann (die Steuerfrau) ein Zusatzgewicht von höchstens 10kg mitführen.

Bootsmaterial:

Boote müssen, auch im Training, mit weißen Bugbällen sowie mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen an den Ruderschuhen ausgestattet sein.

Ordnungsstrafen – Bußgeldverordnung laut RWB §55

Die technische Kommission des Österreichischen Ruderverbandes weist alle österreichischen Verbandsvereine darauf hin, dass laut RWB § 55 u. 56 Verstösse gegen die RWB durch Bussgeldverordnungen geahndet werden können.

Als Basisbetrag werden angesetzt:

Einer und Zweier EUR 15,-
Vierer und Achter EUR 30,-

Die Höhe des zu entrichtenden Bussgeldes wird von der Jury der betreffenden Ruderwettfahrt festgesetzt, die Zahlungsaufforderung vom ÖRV-Sekretariat zugestellt.

Beispiele von Verstössen gegen die RWB:

  • fehlendes Vereinsdress, fehlende Vereinsfarben der Ruderblätter (einfacher Basisbetrag)
  • mangelnde Startnummer, keine Mannschaftsummeldung, ohne Abmeldung dem Start ferngeblieben (bis doppelter Basisbetrag)
  • Verstöße gegen Sicherheit, unsportliches Verhalten am Wasser (bis fünffacher Basisbetrag)

Haftung

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die meldenden Vereine die volle Verantwortung für den ausreichenden Gesundheits- und Trainingszustand der Aktiven tragen. Den Veranstaltern kann keine wie immer geartete Haftung von Personen- oder Sachschäden angelastet werden.

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Kontakt

Österreichischer Ruderverband
Blattgasse 6, A-1030 Wien
Österreich
Tel: +43 1 712 08 78, Fax DW 99
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