Handlungsempfehlungen ab dem 1. Mai 2020

Liebe Ruderfreunde,

nach diversen Verhandlungen und vorgelegten Konzepten an das Sportministerium, möchten wir euch informieren, dass das Rudern für Vereine ab dem 1. Mai 2020 wieder erlaubt ist.
Rudern in der Mannschaft ist aufgrund der 2 Meter Verordnung im Sport bis auf weiteres nicht erlaubt.

Nachfolgend die aktuellen Informationen
von Sport Austria
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/

vom Sportministerium
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html

Wir stehen weiterhin im engen Austausch mit den zuständigen Stellen und hoffen mit der zweiten Öffnungswelle das Rudern in der Mannschaft zu erwirken.
Wir möchten Euch folgende Handlungsanleitung an die Hand geben, wie mit der Lockerung des Sportbetriebs in den Rudervereinen umgegangen werden kann.
Unsere Empfehlungen sollen entsprechend der allgemeinen Richtlinien des Gesundheitsministeriums die Möglichkeit bieten, den Sportbetrieb in den Rudervereinen wieder aufzunehmen.

1)     Abstand zwischen allen Personen von mindestens 2 Meter ist immer einzuhalten.
2)     Indoor Aktivitäten sind zu vermeiden.
3)     Sollten Indoor Aktivitäten notwendig sein sollten pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden, alle Geräte sind vor und nach Verwendung zu desinfizieren.
4)     Umkleiden, Duschen und Klubräume werden nicht geöffnet.
5)     Wenn möglich die Zugänge von außen zu den Booten ermöglichen.
6)     Rudern nur im Einer, außer die Personen leben im gemeinsamen Haushalt.
7)     Nicht mehr als ein Boot am An- und Ablegesteg. (Dies bitten wir jeden Ruderverein selbst zu regeln, da jeder Ruderverein andere Steganlagen hat.)
8)     Vor und nach jeder Ausfahrt gründliche Reinigung und Desinfektion des Trainingsmaterials. Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Ruder, Hanteln), dürfen nur geteilt werden, nachdem sie desinfiziert wurden.
9)    Alle Flächen sind nach Berührung zu desinfizieren. Wenn es dem Verein möglich ist, sollte er dafür geeignete Mittel (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Desinfektionssprays, etc.) zur Verfügung stellen – ansonsten liegt es in der Verantwortung der Aktiven.
10)   Sollten Ruderer Hilfe benötigen, dann sollte dieser mit Mund-Nasen-Schutz erfolgen. Schnellstmöglich wieder den ausreichenden Abstand herstellen. Dies gilt auch für das Herausheben und Tragen der Boote, sollte dies im Einzelfall nicht allein bewältigt werden können.
11) Im Behindertensport darf zudem der Betreuer des Sportlers, wenn dieser zur Ausübung des Sports benötigt wird, die Abstandsregel unterschreiten.

So wie wir es bereits seit Beginn der Krise gehalten haben, so wollen wir auch das Aufheben der Maßnahmen angehen: wir halten uns an die Regeln, Gesetze, Erlässe und Verordnungen.
Wir hoffen, euch damit einen Hinweis gegeben zu haben und wünschen allen schöne Rudereinheiten am Wasser.

Der Vorstand des Österreichischen Ruderverbandes – 05.05.2020