NPO-Unterstützungsfonds

NPO-Unterstützungsfonds: Anträge für Q4/2020 ab 5.3. möglich

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://npo-fonds.at/ gestellt werden. Gemeinnützige Sportvereine können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sogenannten „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Eckpunkte zur Antragstellung:

  • Die Förderung erfolgt in bewährter Form (Wiedererkennbarkeit für die AntragstellerInnen).
  • Der Struktursicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 7 % der Einnahmen von 2019, was de facto einer Verdoppelung entspricht.
  • Sie enthält einen, dem Umsatzersatz entsprechenden „Lockdown-Zuschuss“ für gemeinnützige Vereine, die (wegen fehlender Umsatzsteuerdaten) keinen oder nur einen teilweisen Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen konnten bzw. können, sowohl für direkt als auch indirekt vom November- und Dezember-Lockdown betroffene Vereine.
  • Die Verlängerung des Fonds bis Ende März ist bereits beschlossen, eine weitere Verlängerung bis Juni wurde in Aussicht gestellt.