Lockdown im Osten – Verlängerung bis 18. April

Die mit 1. April um 00.00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Verschärfungen vor. Es gelten dabei die bekannten Ausgangsbeschränkungen nun ganztägig. Für den Sport bedeutet das vor allem:

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden
  • Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt
  • Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
  • Spitzensport ist weiterhin möglich

Die ab 1.4. gültige Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_139/BGBLA_2021_II_139.html