Weitere Informationen zur Uni-WM / Shanghai 2018

Update World University Championships Rowing / Shanghai 2018

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahmekriterien an FISU-Bewerben unterscheiden sich von jenen für Europäische Studentenwettkämpfe (EUSA-Games, European-University Championships). Ausschlaggebend ist für die WUC – neben der Grundbedingung einer aufrechten Inskription – nicht die Zugehörigkeit zu einer österreichischen Universität bzw. einem österreichischen Universitätsstandort, sondern die Nationalität der AthletInnen. Das heißt, dass alle Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft, auch wenn sie ihr Studium an einer ausländischen Universität absolvieren, bei WUC prinzipiell für Österreich startberechtigt sind.

Bezüglich der Altersgrenzen gab es gegenüber den letzten Studentenweltmeisterschaften eine Änderung: teilnahmeberechtigt an WUC 2018 sind SportlerInnen der Geburtsjahrgänge 2001 bis 1993, d.h. von 17 bis 25 (bisher 27 Jahre!).

Sportliche Anforderungen

Was die sportlichen Voraussetzungen angeht, wird ein etwa dem U-23-Entsendungsniveau des ÖRV entsprechendes Leistungsniveau angestrebt. Dieses kann im Rahmen nationaler (Klagenfurt, Ottensheim, Wien) oder internationaler Regatten (Zagreb, Weltcups, Ratzeburg, Bled, etc.)in Bewerben der Allgemeinen- oder U-23-Klasse über die Standardstrecke nachgewiesen werden. Die Nominierung erfolgt durch Unisport Austria/Wissenschaftsministerium.

Ebenfalls werden die Kosten der Entsendung durch Unisport Austria/Wissenschaftsministerium getragen.

Zeitlicher Ablauf/Meldeprozedere

Auch wenn die von 10. bis 12. August 2018 in Shangai stattfindenden Studentenweltmeisterschaften noch nicht unmittelbar bevor stehen, endet demnächst (10. Februar 2018) die Frist für die „General Entries“. Zu diesem Termin ist laut Reglement noch keine fixe Meldung der Bootsklassen erforderlich. Seitens des Veranstalters besteht jedoch der Wunsch, bereits möglichst frühzeitig die geplanten Bootsklassen bekannt zu geben, um entsprechende Leihbootkapazitäten schaffen zu können.

Die „Quantitative Entries“, also die verbindliche Meldung der Bootsklassen muss dann bis 10 Mai 2018 erfolgen. Der letzte Schritt im Meldeprozedere, die namentliche Nennung für die Mannschaften/“Individual Entries“, muss bis spätenstens 10 Juli 2018 erledigt sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch alle erforderlichen Bestätigungen (Inskriptionsbestätigungen) vorliegen.

 

Bei konkretem Interesse an einer Teilnahme bitte um direkte Kontaktaufnahme mit Thomas Kornhoff unter thomas@kornhoff.at oder +43 676 9368090.